Re:Kino.to-Nutzern gehts an den Kragen...
von Hurz am 12.02.12 um 19:43
Antwort auf: Re:Kino.to-Nutzern gehts an den Kragen... von ChRoM

>Wenn die Betreiber nicht so blöd waren aufzuzeichnen wer was konsumiert hat sondern die Staatsanwaltschaft tatsächlich lediglich die Namen der Kunden hat, dann frage ich mich wie man den Konsum nachweisen will. Der Besitz eines Accounts ansich ist ja wohl kaum strafbar.

Da fällt mir Pauschal die Beihilfe (§ 27 StGB http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__27.html) ein, das könnte hier durchaus sicher zutreffen. Ansonsten darf man durchaus davon ausgehen, dass sich gewissen Zugriffen/Nutzungen mit entsprechenden Accounts und dass sich diese Accounts mit Zahlungen und damit mit Personen verbinden lassen.

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