Re:Kino.to-Nutzern gehts an den Kragen...
von Hurz am 15.02.12 um 11:06
Antwort auf: Re:Kino.to-Nutzern gehts an den Kragen... von Becool


Netter Beitrag, aber offenbar ein Schnellschuss des Autors, denn er beleuchtet nur einen Punkt des Falles: mögliche Urheberrechtsverletzung durch das Nutzen/Ansehen eines Streams (was auch die zentrale strittige Frage ist wie er korrekt feststellt). Er lässt aber einen sehr wichtigen Punkt damit völlig unbeachtet und zwar den der Beihilfe zu einer Straftat. Wie er richtig sagt sind die Betreiber der Seite rechtskräftig verurteilt wegen einer Straftat und zu dieser könnten die zahlenden Kunden der Seite eine Beihilfe geleistet haben.

Eine Anmerkung am Rande: Auf "Guter Glaube" zu machen bei einer Seite anzunehmen die aktuelle Kinofilme umsonst anbietet (bzw. über Links als Streaming) ist ziemlich dämlich ...

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