Re:Kino.to-Nutzern gehts an den Kragen...
von Hurz am 15.02.12 um 18:48
Antwort auf: Re:Kino.to-Nutzern gehts an den Kragen... von ChRoM

>Wie schon drüben im Maniac geschrieben: Werden Kunden von Drogendealern auch wegen Beihilfe angeklagt?

Könnten sie, wenn die Beihilfe auf Grund von Tateinheit nicht hinter anderen Straftatbeständen zurück stehen würde. Von daher ist das Argument unsinnig und falsch, denn Beihilfe könnte hier durchaus absolut zutreffen:

§ 27 Abs I "Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat."

Und das ist kein "Notnagel" sondern schlicht und ergreifen ein Straftatbestand.

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