Re:Amazon Cyber Monday = Lockwerbung
von Biberle am 07.03.12 um 12:30
Antwort auf: Re:Amazon Cyber Monday = Lockwerbung von Singler


>Tun sie...

Mich nicht. Und nu?

>Es gibt ein Gesetz, das besagt, dass man nur dann solche Werbeaktionen fahren darf, wenn in ausreichender Menge Ware da ist.

Im UWG steht das für mich als Laien in der Form nicht mal ansatzweise drin. Da steht nur was vom Zeitraum, was ja vom Gericht auch so ausgelegt wurde ("mindestens  ein Viertel des Angebotszeitraumes"). Was für einen laden wie Amazon aber bedeutet, dass der CyberMonday bei vielen Produktkategorien in der Art nicht mehr funktionieren dürfte.

>Und wieso ist das so? Weil der Mensch allzu pragmatisch ist und sich "Wenn ich schonmal hier bin, kann ich auch mal gucken, was es sonst so gibt" denken könnte. Das war übrigens früher, als es das Gesetz nicht gab, üblich.

...und ist auch heute natürlich noch ganz normal erlaubt, sofern das "Lockangebot" tatsächlich erhältlich ist.

>Ein VERkäufer ist kaum kein VERBRAUCHER, sondern ein ANBIETER. Und der VERBRAUCHERschutz ist dafür da, den KUNDEN zu "schützen", nicht die Anbieter.

Das ist schlicht Blödsinn, ich nutze als Privatperson die Dienstleistung eines Unternehmens und zahle dafür, bin also ganz normaler Verbraucher. Dass bei dieser Dienstleistung auch an mich Gelder fleißen, dürfte damit nix zu tun haben.

>Und ob du als privater VERkäufer nun dein Geld direkt oder 2 Tage später über Ebay bekommst, ist kein Grund, die Entscheidung des VZ als "indoktriniert" zu bezeichnen.

Äh, es dauert bei einer BV *mindestens* 8-9 Tage, bei etwas Pech 15-17 Tage. Warum Ebay das macht und was sie während dieser Zeit mit dem eigentlich mir zustehenden Geld machen, sollte klar sein. Das wäre IMO sehr wohl auch ein Fall für den Verbraucherschutz.

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