Re:Amazon Cyber Monday = Lockwerbung
von Tito am 07.03.12 um 14:03
Antwort auf: Re:Amazon Cyber Monday = Lockwerbung von Krilekk

>>Laut Wikipedia: "Nach der in der EU gebräuchlichen Definition ist unter einem Verbraucher jede natürliche Person zu verstehen, die im Geschäftsverkehr zu Zwecken handelt, die nicht ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit zugerechnet werden können."
>>
>>Darunter würde ich durchaus auch Privatpersonen verstehen, die etwas verkaufen.
>
>Wenn ich was verkaufe, dann will ich dadurch Geld einnehmen. Und das Geldverdienen ist doch wohl eindeutig ein Zweck, der meiner beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Wenn du zu dem Zweck aber z.B. eine Kleinanzeige in deiner Lokalzeitung schaltest, bist du Kunde der Lokalzeitung.
Wenn du zu dem Zweck bei einem Flohmarktbetreiber einen Standplatz mietest, bist du auch Kunde jenes Betreibers.
Wenn du zu dem Zweck deine Sachen bei Ebay reinstellst, bist du auch ein ebay Kunde (ebay verkauft die Sachen ja nicht, sondern verkauft den Service Verkäufer und Käufer zusammenzubringen - ergo sind meiner Meinung nach sowohl Käufer als auch Verkäufer Kunden bei ebay)
T.

< antworten >