Re:Gericht verbietet der Telekom DSL-Drosselung
von Christoph am 01.11.13 um 07:36
Antwort auf: Re:Gericht verbietet der Telekom DSL-Drosselung von bill_bo

>>>Hast du gesehen wie groß die Installationen der NextGen Konsolenspiele sein werden? ü40GB sollten bald keinen mehr schocken und die Downloads entsprechend groß ausfallen. Dürfte lustig werden.
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>>Ja, die PC Version von Ghosts ist ja iirc auch schon mit 40 oder sowas GB Plattengröße angegeben.
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>>Überhaupt ist die ganze Thematik sowas von gaga. Streamingdienste gewinnen immer mehr an Relevanz, sei es Musik die man nur noch aus der Cloud hört oder die Filme/Serien/Spiele die on Demand auf den Fernseher oder den PC wandern.
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>Den Telekomikern geht es einfach um ein anderes Geschäftsmodell - entweder der Inhalteanbieter zahlt, oder er läuft Gefahr dass er Kunden im Telekomnetz nicht vernünftig erreichen kann. Die Telekom bietet auch selber Inhalte an, gewisse Angebote (  T-Entertain oder Spotify im Mobilfunknetzt ) sind ja von den Trafficgrenzen ausgenommen.

Jetzt mit ein paar Tagen Abstand muss ich sagen: Was ist denn eigentlich entschieden? Doch nicht, daß die Telekom keine Volumenbasierte Tarife bringen darf. Sie dürfen sie nur nicht 'Flatrate' nennen. Zum einen wird man in nächster Instanz dagegen klagen, zm anderen wird sich die Marketing Abteilung mal dem Thema widmen, denn letztlich ist es nur eine Marketing Frage. findet man ein anderes Wort als Ersatz, gibt es demnächst halt keine Flatrate-Tarife, sondern Flitzehup-Tarife oder was auch immer. Die Telekom wird von ihrer Drosselung kaum abrücken.

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