Re:Gericht verbietet der Telekom DSL-Drosselung
von ossi_osram am 01.11.13 um 13:08
Antwort auf: Re:Gericht verbietet der Telekom DSL-Drosselung von Christoph

>>Den Telekomikern geht es einfach um ein anderes Geschäftsmodell - entweder der Inhalteanbieter zahlt, oder er läuft Gefahr dass er Kunden im Telekomnetz nicht vernünftig erreichen kann. Die Telekom bietet auch selber Inhalte an, gewisse Angebote (  T-Entertain oder Spotify im Mobilfunknetzt ) sind ja von den Trafficgrenzen ausgenommen.
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>Jetzt mit ein paar Tagen Abstand muss ich sagen: Was ist denn eigentlich entschieden? Doch nicht, daß die Telekom keine Volumenbasierte Tarife bringen darf. Sie dürfen sie nur nicht 'Flatrate' nennen.

ganz genau, wieso sollte ein Gericht auch eine Handhabe haben einer Firma ihre Tarife vorschreiben zu dürfen? das wäre ja noch schöner, es ging nur darum dass wo Flatrate drauf steht auch Flatrate drin sein muss.

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