Re:Seine Jörglangerigkeit mal wieder
von Snyder am 13.02.14 um 14:03
Antwort auf: Re:Seine Jörglangerigkeit mal wieder von Besux

>>Du hast insofern die Kontrolle darüber, dass du es ins Netz stellen kannst oder dass du's bleiben lässt. Sobald du es der Menschheit zur Verfügung stellst, kannst du von niemandem verlangen, wie er es zu konsumieren hat.
>
>Wenn sich das "Wie" auf alles bezieht, das mich nicht betrifft, würde ich dir zustimmen. Aber wenn das "Wie" die Bezahlung betrifft, seh ich das anders.

Versteh mich nicht falsch - ich habe volles Verständnis dafür, das du für deine Arbeit auch was sehen willst. Und das unterstütze ich auch. Aber genau das Wie ist die Crux.



>Was unterscheidet mich von einem Buchautor, der Bezahlung für sein Werk will? Warum ist es zu verurteilen, wenn du dessen Bücher kopierst statt sie zu kaufen (=Raubkopie) aber wenn du meine Texte ohne zu zahlen (noch dazu auf von mir bezahlter Infrastruktur) konsumierst, hat das gefälligst verständlich zu sein?

Ganz einfach: Ich zahle für deine Texte ohnehin nichts, du hast sie mir ja frei zur verfügung gestellt. Aber du schreibst mir vor, wie ich sie zu konsumieren habe. Deswegen wird der Raubkopie-Vergleich immer hinken.

Und deswegen auch mein Analogie mit dem Autor, der mir das Buch schenkt, von mir dann aber verlangt, ich dürfe Kapitel X oder Y nicht überspringen.
Das funktioniert so einfach nicht. Du darfst mich darum bitten - und wenn ich das Buch lesenswert fände, mache ich das auch, oder ich les einfach nicht weiter.

Aaaber: du hast keinen Anspruch darauf. Das geht nämlich - auf die Spitze getrieben - in Richtung Gedankenpolizei.
Wenn dir das nicht passt, hättest du es mir nicht schenken dürfen, sondern es mir verkaufen müssen, so hättest du deine Vergütung sicher.
>>Um dein Beispiel aufzugreifen: Jemand stellt sein Buch ins Netz (ob auf Bittorrent oder auf seine eigene Website ist hier nebensächlich), fordert aber, dass niemand mit Kapitel zwei beginnen darf, sondern jeder das erste Kapitel vollständig zu lesen hat (z.B. weil sein Mäzen als Bedingung macht, dass er Geld sieht).
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>Das ist kein besonders logisches Szenario. Wer hätte was davon, dass das so passiert?

Das ist aber haargenau das Szenario, das hier stattfindet. Buch->Website, Mäzen->Werbekunde. Ist ein grundlegendes Dilemma mit werbefinanzierten Inhalten - und ehrlich gesagt nicht wirklich neu...

>>Niemand erhöht sich hier moralisch -
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>Doch. Will ja niemand mit Streamingseitennutzern und Raubkopierern und Pornoseitennutzern in einen Topf geworfen werden, weil das offensichtlich pfuibäh ist.

Es ist nicht pfuibäh, sondern schlichtweg falsch.

>>das ist eine verdammt arrogante Einstellung. Und was heißt hier Gefährdung? Die Leute könnten sich nämlich einfach entscheiden, die Seite gar nicht mehr zu besuchen.
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>Ja, könnten sie. Dann wüsste man wenigstens, dass der Content nicht gut genug ist. Dass er gut genug ist, gelesen zu werden, aber nicht gut genug, um (womit auch immer) bezahlt zu werden, das ist die Krux. Was soll ich denn aus den Adblockern schließen? Dass der Preis zu hoch ist? Wie soll ich ihn verringern? Hätten die Adblocker gern noch Geld dafür, dass ich ihnen lesenswerten Content zur Verfügung stelle?

Ganz unabhängig von prinzipiellen Überlegungen: Auf die Idee, dass für 99,9% der Konsumenten dieser Konnex nicht der Grund für die Adblocknutzung ist, bist du noch nicht gekommen?
Das viele Leute sich schlicht von Datensammlern, potentiellen Malwareschleudern und Browser-In-den-Abgrund-Reißern fernhalten wollen? Das sind nämlich primär die Dinge, die Onlinewerbung allen anderen Werbeformen "voraus" haben, diese wesentlich stärker in Verruf gebracht und die nennenswerte Verwendung von Adblockern erst in Gang gebracht haben.

> Ich finde, es ist eine enorm spannende Sache, dass Menschen es falsch und verwerflich  finden, ein Preiszetterl zu umgehen auf dem eine Zahl und ein Eurozeichen stehen, aber überhaupt kein Problem damit haben, ein Preiszetterl zu ignorieren runterzureissen, auf derm Werbung steht.

Siehe meine Ausführungen oben. Auch wenn beides für dich unterm Strich die Bezahlung ist, ist es kein Preiszettel, den der Kunde wegreisst.
Dieser Vergleich ist einfach nicht zulässig.

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