Re:Mindestlohn ausgehebelt?
von Singler am 19.03.14 um 19:55
Antwort auf: Re:Mindestlohn ausgehebelt? von ChRoM

>>http://www.spiegel.de/politik/deutschland/mindestlohn-nahles-kuendigt-wenige-ausnahmen-an-a-959646.html
>
>Hm. "Deswegen sind Langzeitarbeitslose für ein halbes Jahr vom Mindestlohn ausgenommen, wenn sie einen neuen Job angenommen haben. Als Ausgleich sollen Arbeitgeber Lohnkostenzuschüsse erhalten." Häh? Langzeitarbeitnehmer dürfen schlechter bezahlt werden und als Ausgleich erhalten Arbeitgeber auch noch Lohnkostenzuschüsse? Da passt irgendwas im Text nicht.

Indirekt... bei Langzeitarbeitslosen (und wir reden hier von Zeiträumen jenseits von 6 Monaten) ist Gefahr groß, dass er aufgrund eines "Trotts" ggf. nicht zu 100% Leistung abrufen kann - Gründe reichen von Nachholbedarf bei Arbeitsabläufen bis hin zu psychologischen Problemen, die aufkommen, wenn jemand, der vorher fast nur "gammelte", nun 8h am Stück arbeiten soll. Daher subventioniert der Staat quer. Der Arbeitgeber zahlt also teilweise nur die Hälfte an Gehältern.

Würde nun Mindestlohn kommen, hiesse das bei Branchen, die momentan noch unter dem Mindestlohn zahlen, höhere Ausgaben - ebenso für den Staat - was dazu führen "könnte", dass Arbeitgeber lieber keine Langzeitarbeitslosen einstellen.

Andererseits würde nach Ablauf der Probezeit automatisch mindestens Mindestlohn gezahlt werden, sofern der Arbeitgeber den LA übernimmt.

Wohlgemerkt: Das besteht nur dann, wenn das Gehalt bei Mindestlohn liegt. Wenn ein LA einen Job bekommt, dessen Bezahlung eh - sagen wir mal - 10% über Mindestlohn liegt, dann greift diese Regelung nicht.

< antworten >