Re:Mindestlohn ausgehebelt?
von Matze am 19.03.14 um 20:29
Antwort auf: Re:Mindestlohn ausgehebelt? von Singler

>Indirekt... bei Langzeitarbeitslosen (und wir reden hier von Zeiträumen jenseits von 6 Monaten) ist Gefahr groß, dass er aufgrund eines "Trotts" ggf. nicht zu 100% Leistung abrufen kann - Gründe reichen von Nachholbedarf bei Arbeitsabläufen bis hin zu psychologischen Problemen, die aufkommen, wenn jemand, der vorher fast nur "gammelte", nun 8h am Stück arbeiten soll. Daher subventioniert der Staat quer. Der Arbeitgeber zahlt also teilweise nur die Hälfte an Gehältern.

Das gibt es ja schon lange, dass der Arbeitgeber für 6-12 Monate Zuschüsse bekommt. Bedingung ist, dass er den ehemals Langzeitarbeitslosen mindestens doppelt so lange beschäftigt, wie er Förderung bekommt, daher hält sich der Missbrauch in Grenzen.

Grundsätzlich finde ich für die Probezeit ein niedrigeres Gehalt in diesen Fällen noch akzeptabel. Es geht dabei eh fast ausschließlich um gering qualifizierte Arbeitslose (ansonsten würden sie schon über dem Mindestlohn einsteigen).

Ohne die SPD groß in Schutz nehmen zu wollen, deren Regierungsbeteiligung in vielen Aspekten unerträglich ist: Hier haben sie sich schon weitgehend durchgesetzt. Der Wirtschaftsflügel der Union wollte noch ganz andere Ausnahmen haben und wenn man in den letzten Tagen gesehen hat, wie Welt, FAZ, Focus & Co. in ihren Kommentaren zum letzten Gefecht geblasen haben, dann weiß man, wer hier die getretenen Hunde sind.

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