Re:-1, keine Ahnung, aber eine Meinung
von alphateddy am 09.08.14 um 16:36
Antwort auf: Re:-1, keine Ahnung, aber eine Meinung von Matze

>>Nach deutschem Recht würde er nicht einmal einen Richter sehen ;)
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>Hmm, afaik ist doch entscheidend, ob man eine hinreichend genau definierte Gruppe beleidigt? So ist z.B. ein T-Shirt mit "ACAB"-Aufdruck keine strafrechtlich relevante Beleidigung, weil es sich praktisch an alle Polizisten auf der ganzen Welt richtet, bei "AC heute in diesem Stadion AB" würde es aber schon wieder anders aussehen. Oder der Tucholsky-Klassiker "Soldaten sind Mörder", der straffrei ist, "Alle Soldaten der BW-Einheit xyz in Kleinkleckersdorf sind Mörder" wäre es aber nicht.
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>Reicht denn "Website-Parasiten mit Adblocker, die gerne regelmäßig auf GamersGlobal kommen" dann nicht auch aus? Ich meine, so viele sind das ja nicht ;).

Das mit der Gruppe ist korrekt, sie muss aber genau definierbar sein, ein "Polizisten sind Arschlöcher" reicht auch nicht. Hier kommt noch die Meinungsfreiheitskomponente hinzu. Entscheidend warum ER keinen Richter sehen würde ist aber vielmehr, weil, wenn überhaupt, es eine Sache der Staatsanwaltschaft wäre (hier braucht es dann ja nicht einmal einen Zeugen). Einzige Ausnahme wäre, wenn er auf den Privatklageweg verwiesen würde. Ist aber alles unrealistisch.

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