Re:"Soli"-Abschaffung
von Dorn am 05.03.15 um 19:17
Antwort auf: Re:"Soli"-Abschaffung von SilentSlayer


Das bezog sich auf meine alte Grundschulweisheit, dass der Unterschied zwischen Verfassung und Grundgesetz darin besteht, dass man die Artikel der ersteren nicht nachträglich ändern sondern nur neue Artikel anfügen kann (siehe USA). Was den anderen Verdacht angeht: als die Beschlagnahmung des Staatsgebiets des deutschen Reiches letztes oder vorletztes Jahr auslief habe ich keinen Anspruch geltend gemacht. 8-)

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