Re:DVDs - Was kann man dafür verlangen?
von Border am 13.10.16 um 16:50
Antwort auf: Re:DVDs - Was kann man dafür verlangen? von JPS

>Kann man am Flohmarkt problemlos FSK18 und Importe (die ja ebenso einzustufen sind) anbieten oder darf man diese dann ggfls. nur gezielt Einzelpersonen nach Altersprüfung anbieten?
>
>Und wie ist es mit dem eigentlichen Verkauf? FSK18 vermutlich nur an Volljährige, aber was ist mit FSK16? Ist das auch bindend oder ist dabei keine Alterskontrolle durch den Flohmarkt-Verkäufer nötig?

So weit ich weiß - und mein Wissen ist da alles andere als fundiert - dürfen diese Dinge nur in geschlossenen Räumen verkauft werden und dürfen minderjährigen Personen auch nicht angeboten werden. Die Auslage auf einem Flohmarkt ist ja quasi ein Angebot.
Ich war mir da nicht so sicher und habe einen Karton mit der Aufschrift "FSK 18" hingestellt und eine Wolldecke darübergelegt. Es gab 'ne Menge Leute, die unter die Decke geschaut haben und von wirklich vielen Filmen habe ich 2-3 nur wieder mit nach Hause genommen. Ich weiß, dass regelmäßig Leute vom Ordnungsamt unterwegs sind, aber ob die auf so was achten und ob meine Variante mit dem Gesetz konform ist, weiß ich leider nicht.

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