+1 /nt
von ChRoM am 31.10.16 um 19:37
Antwort auf: Re:Politische Netzaktivisten ohne Hirnmasse von Besux

>>Und die Schiedsgericht Regeln da drin sind imho ok. Wie sonst willst du sowas loesen? Verklag doch mal die Ungarn (als beispiel) vor nem Ungarischen Gericht auf Schadensersatz weil die deine Firma verstaatlichen oder deine Patente aberkennen
>
>Was ist eigentlich mit dem Investorenrisiko passiert? Wenn ein Land rechtsstaatlich nicht zuverlässig ist, dann sollte man dort halt echt keine Milliarden investieren. Wenn ich als Österreicher ein Problem mit Politiken und Verwaltung habe, muss ich vor den nationalen Verwaltungs- oder Verfassungsgerichtshof (was dann zusätzlich unter der europäischen Gerichtsbarkeit geordnet ist). Warum soll das kanadischen Firmen nicht zumutbar sein? Wie oft gabs diesbezüglich für die Kanadier Probleme, bevor es CETA gibt? Wie oft gabs für Europäer in Kanada Probleme?
>
>Das Risiko, die Handlungsfähigkeit der Politik in wesentlichen Teilen durch eine ungünstige Auslegung der Verträge durch diese Schiedsgerichte dauerhaft einzuschränken, ist mir zu groß, um international agierenden Konzernen hier deshalb eine zusätzlichs Schutzmaßnahme zu übergeben. Die entsprechenden Passagen in CETA sind Auslegungssache (und können vermutlich nichts anderes sein) und ich will nicht, dass irgendwelche Juristen ohne demokratische Kontrolle und Legitimation irgendwas auslegen, was im legitimen demokratischen Prozess entstanden ist. CETA schafft zudem Präzedenzen für TTIP.


< antworten >