Re:Bildrechte-Frage / Stockfotos
von Atlan am 11.10.17 um 20:23
Antwort auf: Re:Bildrechte-Frage / Stockfotos von Border

>>Dürfen gekaufte Adobe/Fotolia-Stockbilder auf kommerziellen Kanälen (Facebook, Instagram, Pinterest) veröffentlicht werden? Muss der Name genannt werden? Und was ist, wenn das Stockbild nur Teil einer neuen Komposition ist?
>>
>>Besten Dank!
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>Gute Frage. Ich beschäftigte mich in diesem Moment auch damit und frage mich, ob ich Bilder von Adobe Stock/Fotolia in eine Anzeige packen kann, ohne die Quelle zu nennen. Bei den Bildern gibt es nämlich gar keine Quellen. Die Standardlizenz umfasst bei Adobe/Fotolia soweit ich weiß eine Reichweite von 500.000. Ist das jetzt eine Magazin-Auflage oder eine Webseiten-Reichweite? Man weiß es nicht. Da ich das Abo erst heute aktiviert habe, bin ich da noch nicht so weit mit der Recherche gekommen. Sag gerne bescheid, wenn du weitere Infos bekommst.

Antwort von Fotolia:

Sehr geehrter Herr XY,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Sofern Sie die Bilder stark verändern, ist eine Urhebernennung nicht mehr erforderlich.

Generell gilt: Die Verwendung von Bildern im Bereich "Social Media" ist im Rahmen der geltenden Downloadverträge zulässig. Beabsichtigen Sie heruntergeladene Werke von Fotolia in unbearbeiteter Form in sozialen Netzwerken darzustellen, darf eine Auflösung von 1000x1000 Pixel nicht überschritten werden. Zudem ist eine lesbare Kennzeichnung von Urhebername und Quelle innerhalb des Bildes unerlässlich.

Beim Speichern der Feindaten haben Sie zusätzlich die kostenlose Möglichkeit eine bereits optimierte Version des Bildes zu erhalten ("Download" --> "Social Media"). Diese Version bietet neben der angepassten Auflösung auch die erforderliche Urhebernennung und Quellenangabe im Bild.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Fotolia Team


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