Wieder mal: Juristen anwesend? :D
von Border am 25.03.19 um 12:13
Antwort auf: Frag das PCX-Forum 4 von Pascal Parvex

Folgender Fall:

Wir sind zum 01.02. umgezogen und haben bei einem Kabel-Anbieter zum 31.01. Internet, TV und Telefon außerordentlich aufgrund von Umzug und nicht möglicher weiterer Nutzung gekündigt.

Es gab eine schriftliche Bestätigung der Kündigung, in der allerdings auch stand, dass ich bis zum 30.09. fünf Positionen weiterzahlen müsse:

1. HD Paket für TV Sender                          0,50 EUR
2. Grundgebühr Kabel-TV                            0,16 EUR
3. Power-Upload (40 MBit statt 20)                 2,99 EUR
4. Grundgebühr 400MBit Internet und Telefon-Flat  49,50 EUR
5. Gerätemiete                                     4,99 EUR

Monatlich insgesamt also knapp unter 60 EUR.

Die 4. Position hatte ich am 30.09.2017 beauftragt. Zu einem Zeitpunkt, als nicht absehbar war, dass wir in eine Region umziehen, in der es kein Kabel gibt. Die Mindestlaufzeit beträgt 2 Jahre, endet also zum 30.09.2019.

Ich dachte eigentlich, mich umfangreich informiert zu haben, dass ein Sonderkündigungsrecht besteht, wenn man das Angebot des Anbieters aufgrund von Umzug nicht mehr nutzen kann. Fakt ist: am jetzigen Standort ist nicht einmal eine einzige Position der oben genannten verfügbar. TV geht über Sat, Telefon, Internet "klassich" über Telefonleitung.

Warum bestätigen die also meine Kündigung und weisen gleichzeitig darauf hin, dass ich die o.g. Kosten bis zum 30.09. zu tragen hätte? Das sind knapp 480 EUR! Ich dachte, dafür sei eine außerordentliche Kündigung da?

Weiß jemand Rat?

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