Re:Wieder mal: Juristen anwesend? :D
von wiede am 25.03.19 um 22:38
Antwort auf: Wieder mal: Juristen anwesend? :D von Border

Aus § 46 TKG Anbieterwechsel und Umzug Abs 8:

Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt.

Ich bin kein Jurist, aber für mich liest sich das ziemlich eindeutig. Hast du deinen Anbieter auch den Grund für die Kündigung genannt? Ansonsten würde ich es nochmals freundlich versuchen, bevor ich es auf einen Rechtsstreit ankommen lasse. Wenigstens können sie dir nicht mehr das Internet abdrehen, wenn du ihnen die Einzugsermächtigung widerrufst.

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