Antwort auf den Beitrag "Re:Kino.to-Nutzern gehts an den Kragen..." posten:
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>>Wie er richtig sagt sind die Betreiber der Seite rechtskräftig verurteilt wegen einer Straftat und zu dieser könnten die zahlenden Kunden der Seite eine Beihilfe geleistet haben. > >Wie schon drüben im Maniac geschrieben: Werden Kunden von Drogendealern auch wegen Beihilfe angeklagt? Das ist doch eine absurde Konstruktion die man in diesem Fall nur wählt, weil mit dem wahren Delikt kein Blumentopf zu gewinnen ist. Pfui.
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