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>>Laut Wikipedia: "Nach der in der EU gebräuchlichen Definition ist unter einem Verbraucher jede natürliche Person zu verstehen, die im Geschäftsverkehr zu Zwecken handelt, die nicht ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit zugerechnet werden können." >> >>Darunter würde ich durchaus auch Privatpersonen verstehen, die etwas verkaufen. > >Wenn ich was verkaufe, dann will ich dadurch Geld einnehmen. Und das Geldverdienen ist doch wohl eindeutig ein Zweck, der meiner beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
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