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> >>>A geht zum Makler, um eine Immobilie zu verkaufen. B geht zum Makler, um eine Immobilie zu kaufen. Wer ist nun der Besteller? >> >>Ich gehe davon aus, beide! Der der Beauftragt ist der Besteller. > >Das wäre die Lösung, so wie sie auch in dem verlinkten Artikel beschrieben ist, aber diese Möglichkeit wird nicht gegeben. >Anderes Beispiel: A geht zum Makler und such eine Immobilie. Makler sucht und findet einen möglichen Verkäufer (B). A sagt die Immobilie von B aber nicht zu. C kommt zu Makler und sucht eine ganz ähnliche Immobilie. Makler muss erneut bei B anfragen, ob er die Immobilie anbieten darf, da er B nicht in seinen 'Bestand' nehmen darf, ohne das B auch Besteller wird. Im Grunde darf er nicht mal Objektbezogene Kontaktdaten von B vorhalten.
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